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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Schweiz

der Firma db electronic® AG, 5400 Baden


1. Allgemeines

Für alle Lieferungen gelten ausschliesslich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Abweichungen aller Art bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen.

2. Lieferung

Lieferungen erfolgen ab Werk. Die genannten Lieferfristen sind Richttermine. Werden Lieferfristen nicht eingehalten, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Lieferverzug berechtigt nicht zum Rücktritt von der Bestellung. Lieferungen erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit dem Verlad der Ware über. Eine Versicherung wird nur auf besondere Vereinbarung auf Kosten des Käufers angeschlossen.
Eine 10%-ige Über- oder Unterlieferung behalten wir uns vor. Bei Stückzahlen unter 10 Stück beträgt die Über- oder Unterlieferung 1 Stück.
Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind freibleibend und gelten von uns erst durch Auftragsbestätigung als angenommen und bestätigt. Angebote, die aufgrund ungenauer Angaben oder unvollständiger Unterlagen des Kunden erfolgen, haben Richtpreischarakter. Alle Rechnungen sind in der vereinbarten Frist von normalerweise 30 Tagen zu bezahlen. Für Neukunden und Kunden mit schlechter Zahlungsmoral behalten wir uns die Lieferung per Vorauszahlung vor. In diesem Fall beginnt die Lieferzeit erst bei Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages auf unser Konto. Ab 30 Tagen machen wir Mahngebühren und Verzugszinsen geltend. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald uns an unserem Domizil der geschuldete Betrag zur freien Verfügung gestellt worden ist. Jegliche Art von Abzügen wird nachbelastet. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung mit von uns nicht schriftlich anerkannten Forderungen ist nicht zulässig.

4. Eigentumsvorbehalt

Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Ware, bis die Zahlungspflicht vollständig erfüllt ist. Der Käufer verpflichtet sich, alle zur Registrierung des Eigentumvorbehaltes erforderlichen Unterschriften zu leisten.

5. Gewährleistung und Beanstandung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung ab unserem Werk. Wird die Abnahme der Lieferung durch den Besteller aus Gründen verzögert, die nicht von uns zu vertreten sind, endet die Gewährleistung spätestens 12 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Käufer uns keine Gelegenheit gibt, den Mangel zu beseitigen.
Beanstandungen müssen unverzüglich erhoben werden, spätestens jedoch 1 Woche nach Ablieferung der Ware und in jedem Falle vor Beginn der Montage. Ausserdem muss uns Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben werden. Falls an den beanstandeten Waren ohne unsere Zustimmung, durch den Käufer oder durch Dritte Veränderungen vorgenommen wurden, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Mängel, die nachweisbar auf unsachgemässe Ausführung beruhen, werden von uns durch kostenlose Nacharbeit oder Ersatzlieferung mit der gleichen Lieferfrist behoben. Zur Nacharbeit ist uns eine angemessene Frist zu gewähren. Sofern die Hin- und Rückfracht von uns getragen wird, bestimmen wir die Art der Verpackung und den billigsten Transport. Die kostenlose Ersatzleistung berechtigter Mängel erfolgt nur für die Beseitigung der Mängel bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Schadenersatzpflicht für mittelbare und unmittelbare Schäden darüber hinaus sowie Verzugsstrafen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Aufwendungen für Montage und Demontage sowie andere Verzugsstrafen sind ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber eine Teilausführung bei Dritten, so entfällt jede Gewährleistung für diesen Teil des Auftrages. Für die Haftung galvanischer Überzüge nach einer Verformung der Ware wird keine Garantie übernommen. Ebenso kann für genaue Masshaltigkeit galvanischer Überzüge keine Gewähr übernommen werden. Für Veränderung der Waren in Bädern handelsüblicher Zusammensetzung, welchen unsachgemässe Bearbeitung oder Konstruktionsfehler beim Käufer oder Dritten zugrunde liegen, wird keine Haftung übernommen. Für Beständigkeit und Eigenschaften von weiteren verwendeten Materialien können wir die Angaben der entsprechenden Hersteller weitergeben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Multilayer, Flex- und Starrflexprodukte einer material-spezifischen Feuchtigkeitsaufnahme unterliegen und das Tempern vor der Weiterverarbeitung zwingend erforderlich ist, um Delaminationen durch Entweichen von Feuchtigkeit auszuschließen.
Oberflächen in chemisch Zinn produzieren wir ausschliesslich auf Kundenwunsch. Eine Gewähr-leistung für diese Oberfläche übernehmen wir nicht.

6. Mängelrügen

Mängelrügen des Käufers bedürfen der Schriftform und sind bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 1 Woche nach Lieferung anzuzeigen. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei.

7. Technische Unterlagen und Produktionsunterlagen

Unterlagen, EDV-, Test-, Bohr-, Fräsprogramme sowie Filme die von uns zu Produktionszwecken aufgrund von Zeichnungen oder CAD-Daten des Kunden erstellt wurden, stellen Fertigungswerkzeuge dar und sind unser Eigentum.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Baden.
Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Checkklagen ist Baden.
Das Rechtsverhältnis untersteht Schweizer Recht.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


1. Dezember 2003

Copyright © 2003 by db electronic® AG

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