Patrick
1/5
Die Verwaltungsgemeinschaft Tröstau... ein wahnsinniger Laden. Was soll ich dazu sagen?
Ich hab mir ein Haus gekauft und seit Beginn nur Probleme mit der Steuer.
Der ehemalige Eigentümer war bis 2023 Zahlungspflichtiger. Seit 2024 müsste ich das sein. Leider gibt es für 2024 keinen Grundsteuerbescheid und die Gemeinde stellt trotz mehrfachen Schriftverkehr weiterhin die Forderung auf den ehemaligen Hauseigentümer aus und auch OHNE JEGLICHE BERECHNUNGSGRUNDLAGE, da ja kein Grundsteuerbescheid existiert. Es ist gesetzlich fest geregelt, dass die Gemeinde mich erst kontaktieren darf, sobald ein Bescheid durch das Finanzamt vorliegt. Die Gemeinde wollte sich darum kümmern aber tut es nicht. Mittlerweile sind wir bei der dritten Mahnung und meinem vierten ? Widerspruch, da sich nicht gekümmert wird.
"Außerdem ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts alleine bindend für die Festsetzung der Grundsteuer (§ 182 AO). Die Grundsteuerveranlagung kann also erst dann für den neuen Eigentümer erfolgen, wenn der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung (Grundsteuermessbescheid) des Finanzamtes zugegangen ist.
Der ehemalige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestimmungen (§§ 9, 10 und 17 Grundsteuergesetz) für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Seine Zahlungspflicht endet erst mit Ablauf des Jahres.
Der neue Eigentümer darf von der Stadt/Gemeinde erst zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden, wenn der Zurechnungsbescheid (Grundsteuermess- u. Einheitswertbescheid) des Finanzamtes vorliegt."
"Bei einem Eigentumswechsel setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag gemäß § 17 Abs. 1 GrStG auf den 1. Januar des auf den Eigentümerwechsel folgenden Jahres neu fest. Erst wenn die Gemeinde vom Finanzamt die Zurechnungsmitteilung erhält, geht die Steuerpflicht auf den neuen Grundstückseigentümer über und er bekommt den Grundsteuerbescheid."
Nachtrag 11.02.2025:
bisher weiterhin keine Reaktion von der Gemeinde Tröstau. Meine Beschwerde musste ich leider offiziell über Wunsiedel einreichen. Vielleicht wird sich dann darum gekümmert. An dieser Stelle möchte ich sogar nochmal erwähnen, dass ich der Gemeinde Tröstau mehrfach schon per Mail meine Zahlungswilligkeit mitgeteilt habe, sofern ich meine persönlichen Bescheide/Unterlagen erhalte - da die Gemeinde diese nicht besitzt können mir diese anscheinend auch nicht ausgestellt werden. Spannende Zwickmühle